Allgemeine Geschäftsbedingungen — Autoinspect24
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⚖️ Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: Mai 2026 · Autoinspect24 · Romont, Freiburg, Schweiz · Anwendbares Recht: OR (Schweiz)

1. Dienstleistungserbringer

Rui Jorge Monteiro Dias
Rue Pierre de Savoie Nº44
1680 Romont, FR – Schweiz
E-Mail: contact@autoinspect24.ch

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln alle von Autoinspect24 angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Fahrzeuginspektionen. Sie gelten für alle Bestellungen, die über autoinspect24.ch oder auf anderem Kommunikationsweg aufgegeben werden. Mit der Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB vorbehaltlos.

2. Leistungsbeginn und Verwaltung ab Bestellung

Die Dienstleistung gilt als ab Zahlungsbestätigung begonnen. Ab diesem Zeitpunkt leitet Autoinspect24 unmittelbar die administrativen Schritte ein: Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer, Terminorganisation, Identifizierung und Einsatz des Inspektors. Diese Massnahmen stellen eine eigenständige Teilleistung dar, unabhängig von der physischen Durchführung der Inspektion.

Dementsprechend gelten die Stornierungsbedingungen gemäss Artikel 5 ab Zahlungsbestätigung, unabhängig vom noch verbleibenden Zeitraum bis zur Inspektion.

3. Art und Umfang der Leistung

Leistungsumfang

Autoinspect24 bietet eine nicht-invasive Inspektion von Gebrauchtfahrzeugen am Standort des Fahrzeugs an. Die Leistung umfasst:

— Visuelle und funktionale Inspektion: Karosserie, Innenraum, Motorraum, Unterboden (im Rahmen des ohne Demontage Zugänglichen)
— Prüfung der Fahrzeugsysteme: Beleuchtung, Klimaanlage, Fensterheber, Bedienelemente usw.
— Elektronische OBD-II-Diagnose, sofern das Fahrzeug kompatibel ist
— Probefahrt, sofern der Verkäufer zustimmt und die Bedingungen es erlauben

Nicht enthaltene Leistungen

Die Leistung schliesst ausdrücklich aus: Demontage von Teilen; Hebebühnenprüfung; Analyse nicht sichtbarer Unfallhistorie oder nicht dokumentierter Reparaturen; technische Konformitätsbescheinigung im Sinne der MFK; Erkennung verborgener, interner oder nach der Inspektion auftretender Mängel.

Der Inspektionsbericht ist ein technisch-beschreibendes Dokument. Er gibt den sichtbaren Zustand des Fahrzeugs zum genauen Zeitpunkt der Inspektion wieder und stellt weder eine Garantie, noch ein Rechtsgutachten, noch eine Marktwertbescheinigung dar. Autoinspect24 zertifiziert nicht die Abwesenheit versteckter Mängel gemäss Art. 197 ff. OR. Die Kaufentscheidung liegt ausschliesslich beim Kunden.

4. Keine Fahrzeuggarantie

Autoinspect24 kauft und verkauft keine Fahrzeuge und tritt weder als professioneller Händler noch als Vermittler im Kaufgeschäft zwischen Kunde und Verkäufer auf. Autoinspect24 gewährt keinerlei mechanische, kommerzielle oder gesetzliche Garantie auf inspizierte Fahrzeuge.

Alle Reklamationen bezüglich des Zustands oder der Funktionsweise des Fahrzeugs nach dem Kauf sind direkt an den Verkäufer zu richten, gemäss den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer OR (Art. 197 ff. OR über Gewährleistung für Mängel der Kaufsache).

5. Stornierung und Terminverschiebung durch den Kunden

Mehr als 24 Stunden vor der Inspektion

Der Kunde kann schriftlich (per E-Mail) stornieren, sofern die Mitteilung mehr als 24 Stunden vor dem vereinbarten Inspektionstermin eingeht. In diesem Fall wählt der Kunde zwischen:

Option A — Guthaben (Vale): ein Guthaben von 100 % des gezahlten Betrags, ohne Ablaufdatum, einlösbar für jede zukünftige Autoinspect24-Inspektion.
Option B — Rückerstattung: eine Rückerstattung von 75 % des gezahlten Betrags. Die verbleibenden 25 % werden als Pauschalentschädigung für bereits angefallene Verwaltungs-, Koordinations- und Organisationskosten einbehalten.

Weniger als 24 Stunden vor der Inspektion

Bei Stornierung mit weniger als 24 Stunden Vorlauf, Nichterscheinen des Kunden oder dem Kunden zuzurechnender Fahrzeugunzugänglichkeit: weder Rückerstattung noch Guthaben. Die Leistung gilt als teilweise erbracht (Verwaltung, Koordination und Inspektormobilisierung sind bereits erfolgt).

Langstreckeneinsätze

Für Einsätze mit mehr als 100 km Fahrstrecke ab Sitz von Autoinspect24 (insbesondere Kanton Tessin, Graubünden und Uri) wird die 24-Stunden-Frist auf 48 Stunden verlängert. Der Kunde wird bei Reservierungsbestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen.

Eine Terminverschiebung innerhalb der genannten Fristen unterliegt denselben Bedingungen wie eine Stornierung.

6. Hinderungsgründe durch den Verkäufer oder Fahrzeughalter

Zugangsverweigerung, Nichterscheinen oder nicht verfügbares Fahrzeug

Verweigert der Verkäufer oder ein sonstiger Fahrzeughalter dem Inspektor am vereinbarten Tag den Zugang — oder ist das Fahrzeug am vereinbarten Ort nicht vorhanden, zwischenzeitlich verkauft oder nicht inspektierbar, ohne den Kunden vorab zu informieren —, gilt die Leistung als teilweise erbracht (Anfahrt, Verwaltung und Koordination wurden durchgeführt).

In diesem Fall:
70 % des gezahlten Betrags werden einbehalten für Fahrt-, Verwaltungs- und Koordinationskosten.
30 % werden als Guthaben (Vale) zurückerstattet, ohne Ablaufdatum, einlösbar für eine zukünftige Autoinspect24-Inspektion.
— Auf Wunsch des Kunden kann ein Dokument über den festgestellten Hinderungsgrund ausgestellt werden.

Autoinspect24 haftet nicht für das Verhalten des Verkäufers. Der Kunde trägt das Koordinationsrisiko mit dem Verkäufer.

Verweigerung der Probefahrt oder OBD-Diagnose

Gestattet der Verkäufer den Fahrzeugzugang, verweigert jedoch die Probefahrt oder die OBD-II-Diagnose, führt der Inspektor die Inspektion auf Basis der zugänglichen Elemente durch. Die Verweigerung wird ausdrücklich im Bericht vermerkt. Die Leistung gilt als vollständig erbracht. Keine Rückerstattung oder Tarifreduzierung ist in diesem Fall vorgesehen.

7. Risikobehaftete Komponenten mit unvorhersehbarer Entwicklung

Bestimmte mechanische und elektronische Komponenten weisen naturgemäss ein Ausfallrisiko auf, das bei einer nicht-invasiven Sicht- und Funktionsprüfung schwer oder gar nicht feststellbar ist. Diese Teile können sich schnell und unvorhersehbar verschlechtern, unabhängig von ihrem sichtbaren Zustand zum Zeitpunkt der Inspektion.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind folgende Komponenten betroffen:

Turbolader: interne Abnutzung, Lagerspiel, Öllecks
Kupplung (mechanisch oder hydraulisch): Belagszustand, Hydraulikflüssigkeit
Automatikgetriebe / Doppelkupplungsgetriebe (DSG, PDK, CVT): Ölzustand, Magnetventile, Drehmomentwandler
Hochvoltbatterie (Hybrid- und Elektrofahrzeuge): tatsächlicher Zellzustand, Restkapazität
Direkteinspritzsystem: Einspritzdüsen, Hochdruckpumpe
AGR-Ventil: Verkokung, Funktion unter Lastbedingungen
Partikelfilter (DPF/GPF): tatsächlicher Verstopfungsgrad
Steuer- oder Zahnriemen: interne, nicht sichtbare Abnutzung
Elektronische Steuergeräte: intermittierende, zum Diagnosezeitpunkt inaktive Fehler

Das Vorhandensein oder Fehlen von Problemen an diesen Komponenten zum Zeitpunkt der Inspektion garantiert nicht ihre spätere Funktionsfähigkeit. Autoinspect24 haftet nicht für Ausfälle, die nach der Inspektion an diesen Teilen auftreten.

8. Haftungsbeschränkung

Haftungsplafond

Gemäss Art. 100 Abs. 1 des Obligationenrechts (OR) ist die Haftung von Autoinspect24 ausdrücklich auf den tatsächlich gezahlten Betrag für die betreffende Inspektion begrenzt. Autoinspect24 haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder immaterielle Schäden.

Spezifische Ausschlüsse

Autoinspect24 haftet nicht für:
— Verdeckte oder latente Mängel, die bei einer nicht-invasiven Inspektion nicht erkennbar sind
— Pannen oder Verschlechterungen nach der Inspektion, einschliesslich der in Artikel 7 aufgeführten Komponenten
— Nicht sichtbare oder vom Verkäufer absichtlich verdeckte Fahrzeugmodifikationen
— Finanzielle Verluste aus der Kaufentscheidung des Kunden
— Folgen einer zweckfremden Verwendung des Inspektionsberichts

Diese Beschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Autoinspect24 (Art. 100 Abs. 1 OR).

9. Verwendung des Inspektionsberichts

Ausschliesslich persönlicher Gebrauch

Der Inspektionsbericht ist ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt, der die Leistung bestellt hat. Er ist nicht abtretbar ohne schriftliche Zustimmung von Autoinspect24.

Nichtbeteiligung an Drittstreitigkeiten

Autoinspect24 ist keine Partei der Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Fahrzeugverkäufer. Der Bericht darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Autoinspect24 nicht als Beweisstück in Gerichts-, Schieds- oder formellen Beschwerdeverfahren gegen den Verkäufer verwendet werden.

Autoinspect24 lehnt jede Verantwortung für Schlussfolgerungen ab, die der Kunde, der Verkäufer oder Dritte aus dem Bericht ziehen. Haftungsansprüche Dritter gegen Autoinspect24 auf Grundlage des Berichts sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wird Autoinspect24 gerichtlich zur Aussage in einem Drittstreit verpflichtet, gehen die entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden, der die Leistung bestellt hat.

10. Multi-Inspektionspakete

Gültigkeitsdauer und Bedingungen

Die in einem Paket enthaltenen Inspektionen müssen innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Inspektionen verfallen ohne Rückerstattung. Pakete sind personengebunden und ohne schriftliche Zustimmung von Autoinspect24 nicht übertragbar.

Teilstornierung — Neuberechnung zum Einzelpreis

Kündigt der Kunde einen Teil der im Paket enthaltenen Inspektionen, entfällt der Paketrabatt. Die bereits durchgeführten Inspektionen werden zum Einzeltarif (zum Zeitpunkt des Paketerwerbs gültig) neu berechnet.

Ist die Summe der zum Einzeltarif abgerechneten Inspektionen geringer als der gezahlte Paketpreis, wird die Differenz als Guthaben (Vale) zurückerstattet. Entspricht sie dem Paketpreis oder übersteigt sie ihn, erfolgt keine weitere Erstattung.

Vollständige Stornierung vor jeder Inspektion

Bei vollständiger Stornierung eines Pakets vor Durchführung einer Inspektion gelten die Stornierungsbedingungen aus Artikel 5 auf Basis des gesamten Paketpreises.

Die Stornierungsbedingungen aus Artikel 5 gelten für jede einzelne im Rahmen eines Pakets geplante Inspektion.

11. Zahlung

Die vollständige Zahlung ist vor dem Inspektionstermin fällig. Ohne bestätigte Vorauszahlung wird keine Leistung erbracht. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind auf autoinspect24.ch angegeben. Geht trotz Reservierungsbestätigung keine Zahlung ein, behält sich Autoinspect24 das Recht vor, die Inspektion ohne weitere Vorankündigung zu annullieren.

12. Datenschutz

Erhobene Daten

Die erhobenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon, Fahrzeugdaten) werden ausschliesslich zur Erbringung der Dienstleistung und zur Verwaltung der Vertragsbeziehung verarbeitet. Diese Daten werden nicht verkauft. Sie können an technische Auftragsverarbeiter (Hosting, Rechnungsstellung) weitergegeben werden, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

Ihre Rechte (DSG, SR 235.1)

Gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. Die Daten werden maximal 5 Jahre aufbewahrt. Anfragen an: contact@autoinspect24.ch.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR, SR 220) und dem Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1). Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung eine gütliche Lösung zu suchen. Mangels Einigung ist ausschliesslicher Gerichtsstand Romont, Kanton Freiburg, Schweiz. Zuständig sind ausschliesslich die Gerichte des Kantons Freiburg, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des Schweizer Konsumentenschutzrechts.

14. Änderungen der AGB

Autoinspect24 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung. Kunden mit einem laufenden Paket werden über wesentliche Änderungen per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen informiert.

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